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CABLOFIL® Deutschland GmbH
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Produkte Anwendungen Installation Technischer Leitfaden Software und Ausschreibungstexte Brandschott-Lösung   Samstag, 4. September 2010

 

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Normen und Richtlinien

 
Herstellung und Installation von Cablofil® Gitterrinnen

Die Herstellung und Installation von Kabeltragesystemen unterliegen strengen und genauen Bestimmungen. Cablofil® bietet die Gewähr, dass unsere Produkte mit den Normen übereinstimmen und allen Anforderungen entsprechen.

 

Unterschied zwischen Richtlinie und Norm

 

Im Sinne des europäischen Rechtes ist eine Richtlinie eine Vorschrift der EU, die die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Wie konkret die Anforderungen der Richtlinien erfüllt werden, wird durch die Normen geregelt.

 

 

Die Normen

 

Folgende Norm definiert die Eigenschaften des Produktes Kabeltragesystem: Norm DIN EN 61537: „Kabelträgersysteme zum Führen von Leitungen für elektrische Energie und Informationen“ 

 

Diese Norm enthält die Prüfbedingungen der mechanischen und elektrischen Eigenschaften von Kabeltragsystemen, Auslegern, Hängestielen und anderen Zubehörteilen wie z.B. von Verbindungsteilen.

 

Alle CABLOFIL®-Produkte werden gemäß den Prüfbedingungen der DIN EN 61537 getestet.

 

 

Konformitätskennzeichnung

 

Die Norm DIN EN 61537 über Kabeltragesysteme ist die Produktnorm, die die Anforderungen und Prüfbestimmungen an Kabelträgersysteme definiert. Als einzige auf der europäischen Ebene harmonisierte Norm dient sie als Referenz für die CE-Kennzeichnung, wie in der Niederspannungsrichtlinie gefordert.

 

Alle CABLOFIL® Schwerlastgitterrinnen und Zubehör sind konform mit den europäischen Normen und tragen daher das CE-Kennzeichen.

 


Die Richtlinien

 

Die Richtlinien, welche für Kabeltragesysteme gelten, sind folgende :                                

  • Die EG Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
  • Die „CE-Kennzeichnungs“-Richtlinie 93/68/EWG

 

Die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG harmonisiert die Rechtslagen der Mitgliedsstaaten und betrifft elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen:

  • Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom
  • Nennspannung zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom 

Die Richtlinie 93/68/EWG, bekannt als „CE-Kennzeichnungsrichtlinie“ oder „Konformitätserklärung“, ändert und ergänzt u.a. die Niederspannungsrichtlinie, in Bezug auf Prüfwesen, Zertifizierung und Konformitätskennzeichnung.

 

Die Richtlinie 89/336/EWG (im deutschen EMV-Gesetz umgesetzt)

 

Die Richtlinie EMV 89/336/EWG betrifft ausschließlich aktive Komponente (d.h. Komponenten, durch die Strom fließt oder die unter Spannung stehen).

 

Kabeltragesysteme sind passive Komponente und unterliegen somit nicht dieser Richtlinie.

 

Jedoch kann ein metallisches Kabeltragesystem (z.B. CABLOFIL® Schwerlastgitterrinnen) zu einer guten EMV bei einer elektrischen Installation beitragen, indem es in die Erdungsmaßnahme einbezogen wird.